Nutzerordnung

I. Allgemein

  1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Badminton- und Kletterhalle jederzeit vorgelegt werden können. DIe Benutzung der Badminton und Kletterhalle ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung. Mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert der Kunde die Benutzungsordnung.
  2. Die unbefugte Nutzung der Badminton- oder Kletterhalle sowie die Nutzung entgegen dieser Benutzerordnung wird pro Person mit einer erhöhten Gebür von 100,-€ geahndet. Die Geltendmachung con darüberhinausgehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz sowie sofortigen Verweis aus der Badminton- und Kletterhalle und Hausverbot, bleiben außerdem vorbehalten.
  3. Die gesamte Anlage darf nur während der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeit benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang, Prospekt oder Internet bekanntgegeben. In der Klatterhalle kann es insbesondere am Abend zu Wartezeiten kommen. Eine Erstattung des Eintrittsgeldes wird expizit mit Zahlung des Halleneintrittes ausgeschlossen. Durch Gruppenbelegungen können die Eintrittszeiten eingeschränkt werden. Insbesondere Abokunden verzichten auf eine Minderung des Monatsbeitrages.
  4. Die Anlage und das Gelände um die Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter getrennt zu entsorgen.
  5. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist nur nach Zustimmung des Betreibers erlaubt.
  6. Fahrräder müssen vor der ANlsge abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
  7. Offenes Feuer ist in der Anlage und auf dem Außengelände untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Innenraum untersagt.
  8. Auf Gaderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernimmen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
  9. Das Hausrecht über die Badminton- und Kletterhalle üben der Betreiber und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann vom Betreiber dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Baminton- und Kletterhalle ausgeschlossen werden. Das Recht des Betreibers, darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

II. Kletterhalle

  1. Benutzungsberechtigung

1.1 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt, benutzen sofer sie die unter 1.3 aufgeführten Punkte erfüllen. (Ausnahmen regelt die Ziffer 1.2)
Jugendliche an Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begeleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen besuchen, wenn sie die unter 1.3 aufgeführten Punkte erfüllen und die vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung der Eltern vorweisen können und hinterlegen.

1.2 Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer Gruppe müssen volljährig sein.

1.3 Benutzungsberechtugt sind nur Personen, die der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH schriftlich bestätigt haben, sich der Risiken des Klettersports bewusst zu sein (Neukundenformular) und die das korrekte Anlegen eines Klettergurtes, das ordnungsgemäße Einbinden in ein Kletterseil mittels eines anerkannten Einbindekotens und mindestens eine anerkannte Sicherungstechnik eigenverantwortlich zu behherrschen.

1.4 Einweisungen dürfen nur durch Mitarbeiter der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH erfolgen.

1.5 Sichern und Klettern unter Einfluss von Alkohol pder anderen Drogen ist verboten.

1.6 Jeder Kunde der Kletterhalle muss schrigtlich bestätigen eine anerkannte Sicherungsmethode zu beherrschen und sich der Tisiken des Klettersports bewusst zu sein.

  1. Kletterregeln und Haftung

2.1 Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgende Kletterregeln bestimmt, die jeder Beuscher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten und uneingeschränkt zu akzeptieren hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der Badminton- & Kletterhalle Tivoli GmbH und deren Mitarbeitern nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Verhalten verursacht worden ist.

2.2 Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und dem Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere nicht dort abgelegt werden.

2.3 Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassem, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

2.4 Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshaln eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und -taktik selbst verantwortlich.

2.5 Im Vorstieg müssen zur Verhinderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden und dürfen, während die Route beklettert wird nicht von anderen Kletterern ausgehängt oder genutzt werden. Es ist untersagt in eine bereits besetzte Route eintzusteigen.

2.6 Die verwendeten Seile müssen mindestens 32 Meter lang sein. Für den SChiffsbug und den großen Überhang (Routen zu den Umlenkern 43 bis 46) muss das verwendete Seil mindestens 40m lang sein. Die Routen zu den Umlenkern 28, 29, 30, 31, sowie 43 bis 46 sind ein Vorstiegsbereich. Hier darf nur nachgestiegen werden, wenn der Vorsteiger vorher alle Exen und beide Karabiner des Umlenkers geklippt hat.

2.7 In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf nur ein Seil eingehängt werden. Dies gilt auch, wenn am Umlenkpunkt ein Doppelkarabiner vorhanden ist.

2.8 Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der routen und nicht an dern Zwischensicherungen zu erfolgen. Es müssen immer beide Umlenkkarabiner eingehängt werden. Wenn das Seil nicht in beiden Umlenkkarabinern eingehängt ist, muss das Seil abgezogen werden.

2.9 Beim Klettern im Toprope im Vorstiegsbereich muss das Seil in beide Karabiner der Umlenkung eingehängt sein. In den überhängenden Bereichen (Seil 24 bis 27) dard nur dann Toprope geklettert werden, wenn das Seil in mindestens alle mit grünem Schlauch markierten Zwischensicherungen sowie in beide Karabiner des Umlenkpunktes eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, das in diese Zwischensicherungen eingehängt ist.(Pendelgefahr).

2.10 Bouldern (seilfreies Klettern) ist nur in den speziell ausgewiesenen Boulderbereichen gestattet. Die rote Linie oder die Höhe der ersten Exe darf seilfrei nicht mit den Händen überklettert werden. An den Seilen 5 und 6 ist das Bouldern grundsätzlich untersagt. Gruppen haben immer Vorrang. Das Spotten und das Ordnen der Matten ist durch den Sportler zu organisieren.

2.11 Als gesperrt gekennzeichneten Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.

2.12 Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

2.13 Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

2.14 Lose oder bescädigte Griffe , Haken, Expressschlingen, Karabiner und ähnliches sind an der Rezeption unverzüglich zu melden.

2.15 Das Sichern im Sizuen oder Liegen ist verboten.

  1. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

3.1 Tritte, Griffe und Haken sowie Umlenkeinrichtugen dürgen von Benutzern weder neu angebracht, noch verändert oder beseitigt werden.

3.2 Klettern ist grundsätzlich nur in Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen erlaubt. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen ist verboten.


Teilnahmebedingungen & Datenschutzhinweis – Gewinnspiel „1 Monat kostenlos Badminton oder Klettern“

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Badminton- und Kletterhalle Tivoli GmbH
(auftretend unter dem Namen Tivoli Sports)
Strangenhäuschen 11
52070 Aachen
Telefon: 0241 157760
E-Mail: info@tivoli-sports.de
Website: www.tivoli-sports.de


2. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel läuft vom 07. November 2025 bis einschließlich 20. November 2025.
Die Gewinnerin bzw. der Gewinner wird am 21. November 2025 per Direktnachricht (DM) über Instagram benachrichtigt.


3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Mitarbeitende der Badminton- und Kletterhalle Tivoli GmbH sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


4. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme müssen folgende Schritte erfüllt werden:
1. Dem Instagram-Account @tivoli_sportss folgen
2. Den Gewinnspiel-Beitrag liken
3. Für doppelte Gewinnchance: den Beitrag kommentieren und teilen

Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig.


5. Gewinn

Unter allen gültigen Teilnahmen wird per Zufall ausgelost:

  • 1 Monat Badmintonflat gratis oder
  • 1 Monat Kletterabo gratis

Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht in bar auszahlbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


6. Details zu den Gewinnen

Badmintonflat
  • Gültig montags bis freitags von 10–17 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:30–15 Uhr.
  • Die Flat ist personenbezogen und deckt ausschließlich den Anteil des Flatspielers an der Platzmiete ab.
  • Kommt der Flatspieler mit weiteren Personen, gilt:
    • Bei 2 Spielern (Flatspieler + 1 Gast): Gast zahlt die Hälfte der regulären Platzmiete.
    • Bei 4 Spielern (Flatspieler + 3 Gäste): Gäste zahlen drei Viertel der regulären Platzmiete zusammen.
    • Der Anteil des Flatspielers ist durch die Flat abgedeckt.
  • Eine Platzreservierung ist vor jedem Spiel erforderlich.

Bestehende Flat-Abonnent:innen dürfen teilnehmen; bei Gewinn wird der nächste Monat nicht berechnet.


Kletterabo
  • Gültig während der regulären Öffnungszeiten der Kletterhalle.
  • Voraussetzung: abgeschlossene Klettereinweisung sowie sichere Handhabung des Sicherungsgeräts.
  • Auch bestehende Kletterabo-Kund:innen dürfen teilnehmen; bei Gewinn wird der nächste Monat erlassen.

7. Einlösefrist

Der Gewinn (1 Monat kostenloses Abo) muss bis spätestens 30. Juni 2026 eingelöst werden.
Erfolgt die Einlösung nicht innerhalb dieses Zeitraums, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Eine Verlängerung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.


8. Gewinnerermittlung & Benachrichtigung

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird zufällig ausgelost und am 21. November 2025 per Direktnachricht über Instagram informiert.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung, verfällt der Gewinn und es wird neu ausgelost.


9. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden keine zusätzlichen Daten erhoben.
Im Falle eines Gewinns werden personenbezogene Daten (Name, ggf. Kontaktdaten) ausschließlich zur Abwicklung des Gewinns genutzt und anschließend gelöscht.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Tivoli Sports.


10. Haftungsausschluss

Tivoli Sports haftet nicht für technische oder sonstige Störungen, die eine Teilnahme am Gewinnspiel verhindern.


11. Hinweis zu Instagram

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Empfänger der bereitgestellten Informationen ist ausschließlich die Badminton- und Kletterhalle Tivoli GmbH (Tivoli Sports).


12. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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